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BVerwG, 07.09.2015 - 6 B 35.15 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 3 GG, Art 97 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 86 Abs 1 S 1 Halbs 1 VwGO, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
Ersatzschule; Änderung des pädagogischen Konzepts; freie richterliche Überzeugungsbildung - Wolters Kluwer
Erweiterung der Vorbereitungsphase auf die Abiturprüfung von zwei auf drei Jahre durch den Träger einer staatlich genehmigten Ersatzschule; Anforderungen an die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts
- rewis.io
Ersatzschule; Änderung des pädagogischen Konzepts; freie richterliche Überzeugungsbildung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erweiterung der Vorbereitungsphase auf die Abiturprüfung von zwei auf drei Jahre durch den Träger einer staatlich genehmigten Ersatzschule; Anforderungen an die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 18.09.2013 - 1 K 1362/11
- OVG Sachsen, 31.03.2015 - 2 A 758/13
- BVerwG, 07.09.2015 - 6 B 35.15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
Auszug aus BVerwG, 07.09.2015 - 6 B 35.15
Anders als der Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 VwGO) und die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 86 Abs. 1 VwGO) erstreckt sich der Anspruch auf rechtliches Gehör zwar grundsätzlich auch auf Rechtsfragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 1982 - 2 BvH 1, 2/82, 2 BvR 233/82 - BVerfGE 60, 175 ).